Menschen mit wesentlichen psychischen Erkrankungen / Behinderungen oder wesentlichen psychischen Erkrankungen und mehrfachen Behinderungen, bei denen eine Versorgung erforderlich ist, die in der Intensität der einer voll- bzw. teilstationären Einrichtung grundsätzlich entspricht
und die darüber hinaus je nach ihren individuellen Beeinträchtigungen zwar nicht dauerhaft, aber zumindest im Rahmen eines nicht klar festzulegenden Zeitraumes auf Anleitung und / oder teilweise stellvertretende Ausführung bei der individuellen Basisversorgung, einschließlich heilpädagogischer und pflegerischer Hilfen, bei der Haushaltsführung, individuellen und sozialen Lebensgestaltung, Kommunikation mit der Umwelt, Freizeitgestaltung, Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und auf psychosoziale Hilfe angewiesen sind.